Gremien für Eltern

Die Möglichkeiten der Mitwirkung von Eltern im schulischen Kontext sind durch das Berliner Schulgesetz geregelt. Die Gremien, an denen Eltern dazu mitarbeiten können, unterscheiden sich in:

Elterngremien:

Gemeinsame Gremien (Eltern-Lehrer-Schüler):

Beratende Teilnahme an Gremiensitzungen der anderen Gruppen:

Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher jeder Klasse oder Jahrgangsstufe bilden zusammen die Gesamtelternvertretung.

     

      Gesamtkonferenz der Lehrkräfte (GK)

      An jeder Schule wird eine Gesamtkonferenz der Lehrkräfte gebildet. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte ist das Beratungs- und Beschlussgremium aller an der Schule tätigen Lehrkräfte und eigenverantwortlich erzieherisch tätigen Personen. Sie berät und beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der schulischen Qualität.

      Zwei Elternvertreter/-innen werden durch die Gesamtelternvertretung als beratende Mitglieder der Gesamtkonferenz gewählt.

      Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte fördert die Zusammenarbeit der Lehrkräfte sowie die pädagogische und fachliche Kooperation mit anderen, insbesondere den benachbarten Schulen. Sie wählt aus ihrer Mitte

      • ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Schulkonferenz,
      • zwei Mitglieder für den Bezirkslehrerausschuss oder den Lehrerausschuss Berufliche Schulen,
      • bis zu vier Mitglieder in die erweiterte Schulleitung und
      • je zwei Vertreterinnen oder Vertreter für die Gesamtschülervertretung und die Gesamtelternvertretung.

      Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte tritt mindestens dreimal im Jahr auf Einladung der Schulleiterin oder des Schulleiters zusammen. Die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte entscheidet mit einfacher Mehrheit u. a. über

      • Vorschläge für das Schulprogramm sowie die fachliche und pädagogische Entwicklung und innere Organisation der Schule,
      • Grundsätze für die Koordinierung und Auswertung der Unterrichtsgestaltung,
      • der Unterrichtsmethoden sowie für die Lernerfolgskontrollen und anderen pädagogischen Beurteilungen,
      • Grundsätze für Art, Umfang und Verteilung der Klassenarbeiten die Qualitätsstandards von verbindlichen grundsätzlichen Unterrichtsinhalten im Rahmen der schulischen Selbstgestaltungsmöglichkeiten sowie die Instrumente zur Evaluation und Sicherung der Qualität ihrer fachlichen und pädagogischen Arbeit,
      • Grundsätze für die Einführung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmedien sowie die Auswahl von Lern- und Lehrmitteln,
      • Grundsätze der Verteilung der Lehrerstunden aus dem Gesamtstundenpool,
      • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals an der Schule

       

       

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