Hausordnung des Heinrich-Hertz-Gymnasiums

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1. Zeitliche RegelungenSchullogo

1.1 Öffnungszeiten der Schule

Die Schule wird ab 7.30 Uhr für die Schüler geöffnet. Schulgebäude und Schulgelände sind nach dem Unterrichtsschluss, spätestens um 15.30 Uhr zu verlassen, ausgenommen sind der weitergehende Unterricht und die Arbeitsgemeinschaften. Weitere Ausnahmen sind vorher bei der Schulleitung zu beantragen.

1.2 Unterrichtszeiten

 

1. Block:

1. Std.
2. Std.

8.00 Uhr - 8.45 Uhr
8.45 Uhr - 9.30 Uhr

 

Pause: 9.30 Uhr - 9.50 Uhr

 

2. Block:

3. Std.
4. Std.

9.50 Uhr - 10.35 Uhr
10.35 Uhr - 11.20 Uhr

 

1. Essenpause

11.20 Uhr - 11.50 Uhr

Einzelstunde:

5. Std.

11.50 Uhr - 12.35 Uhr

 

2. Essenpause

12.35 Uhr - 13.05 Uhr

Offener Block:

6. Std.

13.05 Uhr - 13.50 Uhr

 

(zwischen zwei Einzelstunden 5 Minuten Pause)

 

7. Std.

14.00 Uhr - 14.45 Uhr

 

8. Std.

14.50 Uhr -15.35 Uhr

 

9. Std.

15.40 Uhr - 16.25 Uhr

 

Die Einnahme des Mittagessens erfolgt klassenweise nach den Festlegungen des Essenplans. Hofpausen sind nach der 4. und 5. Stunde, die Frühstückspause nach der 2. Stunde.

 

1.3 Unterrichtsbeginn und Pausen

 

1.3.1 Die Schüler finden sich rechtzeitig in den Klassenräumen ein, so dass mit Beginn der Stunde ihre Unterrichtsbereitschaft gewährleistet ist. Die Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Fachlehrers betreten werden.

1.3.2 Ist der Lehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, so meldet dies ein Klassensprecher im Sekretariat.

1.3.3 In den beiden Essenpausen gehen die 5. bis 10. Klassen auf den Schulhof. Alle Schüler verlassen die Unterrichtsräume, in Absprache mit den Fachlehrern
kann zur Unterrichtsvorbereitung davon abgewichen werden (z.B. zur Vorbereitung auf Vorträge). Wird abgeklingelt, so halten sich die Schüler nicht auf dem Schulhof, sondern im Schulgebäude auf.

1.3.4 Im Zusammenhang mit einer Hofpause findet der Raumwechsel nach dem Vorklingeln statt. Das ausnahmsweise Mitführen der Taschen ist im
Zusammenhang mit dem Kunst- und Sportunterricht möglich.

1.3.5 Den Jahrgängen 5 – 10 ist das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichtstages nicht gestattet (Ausnahme der Sportunterricht findet an
anderem Ort statt). In den großen Pausen und in den Freistunden können die Schüler der Sekundarstufe II das Schulgelände verlassen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht garantiert, wenn das Verlassen des Schulgeländes nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht.

2. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof

2.1 Die Einrichtungen der Schule sind zu schonen, den Schülern anvertrautes Schuleigentum ist pfleglich zu behandeln. Das gilt insbesondere auch für die Grünanlagen und den Schulteich, die folglich auch nicht zu betreten sind.

2.2 Auf dem Schulgelände (inklusive Haupttreppe) ist der Konsum von Drogen einschließlich Alkohol und Tabakwaren grundsätzlich verboten.

2.3 Die Unterrichtsräume sind in einem ordentlichen Zustand zu verlassen, das betrifft besonders die Tafel, die Tischplatten und den Fußboden. Zu Beginn der Hofpausen sind die Unterrichtsräume unter Beachtung der Oberstufenregelung zu verschließen. Der Lehrer achtet auf den ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes einschließlich des sachgerechten Umgangs mit technischen Geräten; er verlässt als Letzter den Raum. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen. Zur Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit werden raumverantwortliche Lehrer festgelegt.

2.4 Die Benutzer des Unikoms achten selbstständig auf Ordnung und Sauberkeit. Während des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die angrenzenden Räume keine Lärmbelästigung entsteht. Den Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 ist in den Pausen (s. 1.3.5) der Aufenthalt im Unikom nicht gestattet. Nach dem Unterricht steht das Unikom bis zum Schließen der Schule (s. 1.1) allen Schülern zur Verfügung. Näheres regelt die Raumnutzungsvereinbarung für das Unikom. Zur Vorbereitung und Durchführung von Kuchenbasaren wird das Unikom genutzt, eine Richtlinie regelt das Prozedere.Die Gesamtschülervertretung bestimmt verantwortliche Schüler, die für die Durchsetzung der vorstehenden Regelungen sorgen.

2.5 Die speziell für den Raum 108 und 109 geltenden Ordnungsrichtlinien sind zu beachten, diese können im Physikfachbereich eingesehen werden.

2.6 Das Ballspielen ist nur erlaubt

  • vor dem Kunstraum, dies aber nur mit Softbällen,
  • auf dem Sportplatz auch mit großen Bällen, wobei dessen Nutzung den Jahrgangsstufen 5 bis 7 vorbehalten ist.

Der westliche Teil des Schulhofes, inklusive der Umgebung des Teiches, sollen als Bereich für Ruhe und Entspannung respektiert werden.

2.7 Benutzung der Schule nach Unterrichtsende: Nach dem Unterrichtsende bzw. anderen schulischen Veranstaltungen ist die Schule zu verlassen.
Veranstaltungen nach dem Unterricht sind bei der Schulleitung schriftlich und rechtzeitig zu beantragen, jedoch mindestens eine Woche vorher.
Eine Hausaufgabenbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird in der Regel von Montag bis Donnerstag in der 7. Stunde angeboten.

2.8 Wenn Fahrräder und Roller auf dem Schulhof abgestellt werden, sind grundsätzlich die Fahrradständer zu nutzen. Der Abschluss einer Fahrradversicherung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Schule kommt für Schäden oder Diebstahl nicht auf.
Das Fahrradfahren auf dem Schulhof ist nicht gestattet. Fahrräder und Roller sind keinesfalls in das Schulgebäude mitzunehmen.

3. Versäumen des Unterrichts / Beurlaubungen

3.1 Versäumt ein Schüler den Unterricht, so ist die Schule umgehend zu informieren. Bei Rückkehr des Schülers, spätestens am dritten Tag, ist eine schriftliche Begründung der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers bzw. eine Bescheinigung eines Arztes über die Dauer der versäumten Zeit vorzulegen.

3.2 Schüler, die im Laufe eines Tages den Unterrichtsbesuch krankheitshalber oder aus anderen zwingenden Gründen abbrechen müssen, werden vom Klassenleiter / Tutor oder einem Fachlehrer nach Absprache mit der Schulleitung beurlaubt. Die Erziehungsberechtigten werden, falls der Schüler noch nicht volljährig ist, unmittelbar informiert und holen ihre Kinder ab.

3.3 Über das Verfahren von 3.2 und die Ordnungsmaßnahmen bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht gemäß Schulgesetz vom 26.01.2004, §§ 62 und 63, sind Schüler zu Beginn des Schuljahres vom Klassenleiter zu belehren. Die Belehrung ist im Klassenbuch zu vermerken. Die Schüler der gymnasialen Oberstufe werden durch den Pädagogischen Koordinator belehrt.

3.4 Bei voraussehbarem Fehlen in begründeten Fällen (z. B. längerfristig geplanter Arztbesuch) ist eine Freistellung zu beantragen. Ein solcher Antrag ist spätestens eine Woche vor Eintritt des Ereignisses an den Klassenleiter / Tutor zu richten, sofern der Antragsgrund nicht plötzlich eintritt. Der Klassenleiter /Tutor kann eine Befreiung vom Unterricht bis zu drei Tagen, die Schulleiterin bis zu vier Wochen erteilten. Eine Freistellung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien muss auf jeden Fall von der Schulleiterin genehmigt werden.

3.5 Bei Abwesenheit in Klausuren sind ärztliche Bescheinigungen vorzulegen (AV Schulpflicht).

4. Sonstige Verhaltensregeln

4.1 Klassenräume 

Jede Klasse hat i. d. R. einen Klassenraum mit folgenden Verantwortlichkeiten:

  • regelmäßiges Achten auf Ordnung und Sauberkeit,
  • regelmäßiges Reinigen der Schülertische,
  • Ausgestaltung des Raums.

4.2 Klassendienste

In jeder Klasse werden Schüler für folgende Ämter eingeteilt:

  • Klassenbuchverantwortlicher (ständige Aufgabe)
  • Ordnungsdienst (wöchentlich wechselnd)

Zu den Aufgaben des Ordnungsdienstes gehören u. a.

  • Tafelreinigung nach jeder Stunde und feuchte Reinigung der Kreidetafeln am Ende des Unterrichtstages,
  • Kontrolle des Hochstellens der Stühle nach der letzten Unterrichtsstunde.

4.3 Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister abzugeben. Größere Geldbeträge, Wertgegenstände und besonders wertvolle Kleidungsstücke sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, da nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

4.4 Für alle Bekanntmachungen (Aushänge, Poster u. ä.) sind nur die dafür vorgesehenen Schaukästen bzw. Pinnwände zu nutzen. Die Aushänge sind in angemessener Form zu gestalten und zu unterzeichnen. Aushänge, die nicht unterzeichnet sind oder an einem anderen Ort aufgehängt sind, werden entfernt.

4.5 Gefahrenstellen, auffällige Beschädigungen und Verunreinigungen im Schulhaus oder auf dem Schulgelände sind umgehend einem Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden.

4.6 Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder bei Verlust von Schuleigentum hat der Verursacher Ersatz zu leisten.

4.7 Das Mitbringen elektronischer Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Das Spielen mit diesen Geräten ist in den Jahrgängen 5 bis 10 nicht gestattet, ab Jahrgangsstufe 11 ist es unerwünscht.

4.8 Fotos und Videoaufnahmen sind ohne ausdrückliche Genehmigung unzulässig.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Am Beginn eines jeden Schuljahres erhalten die Schüler der 5. bzw. neuen 7. Klasse eine Hausordnung ausgehändigt und werden auf die Bestimmungen hingewiesen. Darüber erfolgt ein Vermerk im Klassenbuch. Die Klassenleiter erläutern den Schülern jeweils aktuelle Fragen, die die Hausordnung betreffen. 3.2 Die Klassenleiter erläutern den Schülern jeweils aktuelle Fragen und Änderungen, die die Hausordnung betreffen.

5.2 Nachträglich neu aufgenommene Schüler erhalten ein Exemplar dieser Hausordnung.

5.3 Auf Antrag der Gesamtkonferenz, der Gesamtelternvertretung, der Gesamtschülervertretung oder einzelner Mitglieder der Schulkonferenz können Änderungen der Hausordnung von der Schulkonferenz beschlossen werden.

5.4 Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz beraten und beschlossen, sie tritt am 01.04.2019 in Kraft.

Für die Schulkonferenz des Heinrich-Hertz-Gymnasiums

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Die Hausordnung ist auch unter www.hhgym.de/node/473 nachzulesen. Die grammatische Maskulinform ist im Sinne der Lesbarkeit des Textes gewählt worden. Angesprochen sind natürlich in gleicher Weise Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Tutorinnen und Tutoren.

 

 

 

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