Bundesratsbesuch

Wer meint: Kluge Köpfe am Heinrich-Hertz-Gymnasium würden sich ausschließlich mit Mathematik beschäftigen, der irrt, wie der Besuch des politikwissenschaftlichen Leistungskurses 11 beim deutschen Bundesrat am 30. Januar 2018 zeigt.

Politik ist ein Thema, das alle angeht - es ist weniger hochkomplexe Theorie als gelebte Praxis und wo wäre jene Praxis besser zu erfahren, als in einer der deutschen Regierungsinstitutionen in Berlin. Der Bundesrat ist die Vertretung der Gesamtheit der deutschen Bundesländer und somit ein existentielles Organ für den Fortbestand des deutschen föderalen Systems.

Historisch bestand Deutschland aus Kleinstaaten, welche erst auf dem Wiener Kongress 1815 mit der Entstehung des deutschen Bundes zusammenzufinden begannen. Anschließend kam es zu einer ganzen Reihe turbulenter historischer Ereignisse. An deren Ende stand am 18. Januar 1871 die Krönung Wilhelms des Ersten zum deutschen Kaiser. In jenem Kaiserreich entstanden Parteien und vielfältige politische Bewegungen mit noch vielfältigeren Interessen. Am 3. März 1871 wurde zum ersten Mal in ganz Deutschland gewählt. Und 1,5 Jahrhunderte und zwei Weltkriege später sind wir Deutschen noch immer zersplittert: Von den Hafenstädten mit hanseatischer Tradition im Norden, über das dicht besiedelte Ruhrgebiet, dem weit weniger dicht besiedelten Osten, dem französisch geprägten Südwesten bis hin zu den Alpen im äußersten Süden, ein Land mit 82 Millionen Gesichtern.

Kein Wunder also, dass bei so vielen verschieden Regionen mit eigener Tradition und Geschichte ein gewisses regionales Selbstbewusstsein existiert. Dieses findet Ausdruck in 16 Länderparlamenten mit eigenständiger Gesetzgebung in den Bereichen Bildung (also so ziemlich allem was mit dieser Schule zu tun hat), Kultur und Polizei bzw. Ordnungsrecht. Was ist aber mit den anderen Bereichen, die auch ein Bundesland betreffen können wie beispielsweise Umweltschutz, Soziales, Energie, Immigration oder Wirtschaft?

Diese Dinge fallen einerseits in den Aufgabenbereich des Bundestages aber eben auch in den des Bundesrates. Nur mit dessen Zustimmung kann in Deutschland ein Gesetz verabschiedet werden. Auch gehen vom Bundesrat immer wieder eigene Gesetzesinitiativen im Interesse der Länder aus.

 

Merlin Hipp, Leistungskurs Politische Weltkunde 11

 

 

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