Informationsseite zur aktuellen Lage (Schuljahr 2022/2023)

Auf dieser Seite finden Sie jeweils die aktuellen Informationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus im Schuljahr 2021/2022.

Letzte Bearbeitung: 20.08.2022, 10:21 Uhr

Das neue Schuljahr 2022/23 startet ohne pflichtgemäße Coronamaßnahmen. Tests und das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ist freiwillig. 

 

Quick-Links

Schreiben der Schule / offizielle Schreiben

Offizielle Quellen

 

Elternbriefe

Notbetreuung

Für die Klassenstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung in der Zeit

  • 16.12.2020 bis 18.12.2020
  • 04.01.2021 bis 08.01.2021

sichergestellt. Die anspruchsberechtigten Berufsgruppen / Berufe finden Sie in der verlinkten Übersicht.

Füllen Sie die Eigenerklärung aus und bringen Sie diese am ersten Tag der Betreuung mit.

Aktuelle Einstufung nach dem Corona-Stufenplan

Ab dem 2.11. gilt die Stufe: Orange

Demnach gelten folgende Regelungen zusätzlichen zu den schulinternen Regelungen:

  1. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen (auch im Unterricht) für alle Klassen
  2. Alle freiwilligen Angebote, wie Arbeitsgemeinschaften, finden nicht statt.
  3. Nur noch die Grundschulklassen 5 und 6 erhalten ein Mittagessen.

Wenn mein Kind krank wird... (Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schule)

Eine Entscheidungshilfe, ob Sie ihr Kind Zuhause lassen sollten, finden Sie in der Infografik.

Bestätigung Testergebnis

Testergebnis Bestätigung Schüler:innen

Die Bestätigung des Testergebnisses kann mit den persönlichen Daten ausgefüllt an den Testtagen in die Schule mitgebracht werden. Ab 10 Uhr bis 13.30 Uhr werden die Testergebnisse im Sekretariat an den Testtagen bestätigt.

 

Aktuelle Regelungen

Wenn mein Kind wird... (Umgang mit Atemwegserkrankungen in Schule)

Folgende Regelungen werden zum Beginn des neuen Schuljahres 2020/2021 umgesetzt:

  1. Unterricht startet in normaler Lerngruppenstärke nach regulärem Stundenplan
  2. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen
  3. Einhalten von Hygienemaßnahmen (z.B. regelmäßiges Händewaschen, auf Abstand achten)
  4. regelmäßiges Lüften der Räume (z.B. in Stillarbeitsphasen während des Unterrichts)
  5. Essenseinnahme der Schulspeisung in festlegten Zeitfenstern
  6. spezifische Nutzung der Gänge und Treppenhäuser, um Wege zu verkürzen
  7. Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung oder sonstigen mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen (siehe Website des RKI) soll die betroffene Person zu Hause bleiben.

Beachten Sie bitte auch den Elternbrief Senatorin Scheeres zum Schulstart 20/21 (z.B. zu Risikoschülern). Nach Ablauf der ersten Schulwoche werden diese Maßnahmen gemeinsam mit Schüler:innen evaluiert, um gegebebenfalls Anpassungen oder Veränderungen vornehmen zu können.

Detailbetrachtungen zu den Regelungen

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt dabei nicht während des Unterrichts, jedoch in Gängen, Aufenthaltsräumen oder sonstigen geschlossenen Räumen. Auf freiwilliger Basis kann natürlich eine Maske auch im Unterricht getragen werden, soweit es der Unterricht zulässt, so kann es phasenweise z.B. im Fremdsprachenunterricht, notwendig sein, dass keine Masken getragen werden kann. 

regelmäßiges Lüften der Räume

Die Fenster werden morgens geöffnet und sind stets offen zu halten, soweit es die Wetterlage zulässt. Um eine Querströmung zu erzeugen, sind die Klassenraumtüren so oft wie möglich zu öffnen, z.B. in Stillarbeitsphasen.

Esseneinnahme

Die Klassen werden entsprechend der Essensteilnehmer*innen auf die Essenpausen aufgeteilt. Um eine Durchmischung der Klassen  zu vermeiden, wird eine Reihenfolge für die Klassen festgelegt. Dies wird an der Tür zum Essensaufgang kontrolliert.

So wird gewährleistet, dass Klassen im Klassenverband essen. Die Schüler:innen sind angehalten, gesittet und ruhig zu essen, aber den Ablauf nicht zu verzögern. Weiterhin dürfen Schüler*innen, die kein Essen bestellt haben, den Essenraum nicht mehr betreten.

spezifische Nutzung der Gänge und Treppenhäuser

Um größere Ansammlungen von Schüler:innen zu vermeiden, gelten folgende Regeln für die Nutzung der Gänge und Treppen

  • Bei einem Raumwechsel wird der kürzteste Weg genommen.
  • Beim Verlassen eines Raumes werden die Lerngruppen gestaffelt entlassen (z.B. erst Wand-, dann Mittel- und zum Schluss die Fensterreihe)
  • Bei einem Raumwechsel über eine Hofpause werden die Taschen mitgenommen.
  • Es wird das nächstliegende Treppenhaus benutzt.
  • Die jeweiligen Räume XX2 und XX3 einer Etage benutzen das kleine Treppenhaus.
  • Die jeweiligen Räume XX4 und XX5 einer Etage benutzen das große Treppenhaus.

Die Sitzgelegenheiten in den Gängen dürfen nur mit Maske und Abstand benutzt werden (z.B. Oberstufenschüler:innen in Freistunden).

Symptomen einer Atemwegserkrankung

Alle Dienstkräfte sind aufgefordert, den Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler zu beobachten. Bei akuten Symptomen (Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Abgeschlagenheit/Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen,
Schnupfen, Halsschmerzen, Schüttelfrost) und/oder Verlust der Riech- und Geschmacksfunktion sollte ein Covid19-Test durchgeführt werden; es soll dann eine häusliche Isolierung bis zum Erhalt des Befundergebnisses eingehalten werden.

Verknüpfung von Präsenzunterricht und schulisch angeleitetem Lernen zu Hause (Hybrid-Modell)

Im Falle erhöhter Infektionszahlen würden wir auf eine Mischform von Präsenzunterrricht und angeleiteten Lernen zu Hause (Hybrid-Modell) wechseln. Das Hybrid-Modell wird angewendet, wenn behördlich „Unterricht im Alternativszenario“, entsprechenden dem Corona-Stufenplan für Berliner Schulen, angewiesen wird. Konzeptionell haben wir uns darauf am Ende des letzten Schuljahres vorbereitet. Darin sind die Erfahrungen der Schüler:innen, der Eltern und der Lehrer*innen eingeflossen. Die Ergebnisse dieser Beratungen finden Sie hier.

Folgende Grundsätze sind hierfür insbesondere für die SEK I von Bedeutung:

  • Die Anzahl der SchülerInnen der SEK I, die an einem Tag die Schule besuchen wird verringert (halbiert).
  • Jeder Schüler soll jede Woche in der Schule präsent sein.
  • Der Unterricht findet nach dem gültigen Stundenplan statt.

Für unsere Variante eines Hybridmodells bedeutet das:

  • Jede Klasse wird in zwei Gruppen (A und B) eingeteilt.
  • Die Gruppen kommen täglich wechselnd zur Schule.
  • So hat jeder den kompletten Stundenplan nach zwei Wochen durchlaufen.

Für die SchülerInnen der Oberstufe gelten diese Regelungen nur bedingt.

  • Kurse mit weniger als 16 TeilnehmerInnen finden ständig im Präsenzunterricht statt.
  • Kurse mit mehr als 15 TeilnehmerInnen werden wie in der SEK I geteilt und erscheinen zu jedem zweiten Termin des Kurses.

In den dadurch entstehenden Freistunden arbeiten die Schüler:innen selbstständig und achten auf die Einhaltung der Coronaregeln.

Digitale Hausordnung (kompletter Lockdown)

Die sogennante „Digitale Hausordnung″ ist das Ergebnis der gemeinsamen Evaluation von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte anhand der Erfahrungen des letzten Schuljahres. Dort sind für beide Seiten (Schüler:innen und Lehrkräfte) verbindliche Relegungen im Falle eines erneuten kompletten Lockdowns getroffen. Einige Punkte gelten dabei auch für das Hybrid-Modell oder sogar für den Regulärbetrieb. Eine Interpretation aus Sicht der Schüler:innen (der Oberstufe) hat die Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Buchholtz am 6.8. erarbeitet.

Diese digitale Hausordnung ist in den Fachbereichen um fachspezifische Anmerkungen ergänzt worden. Diese Fassung wird zeitnah hier veröffentlicht.

Auf Beschluss der Gesamtkonferenz vom 05.08.2020 tritt die digitale Hausordnung sofort in Kraft.

Methodenstunden zur Vorbereitung der Schüler:innen

Das Konzept des Methodentages, wie im letzten Schuljahr durchgeführt, wollen wir aufgreifen und auf die aktuelle Lage anpassen. Da wir im Moment jede reguläre Unterrichtsstunde nutzen wollen, wird es keinen Methodentag geben, sondern zwei Methodenstunden. Diese werden in den regulären Stundenplan eingetaktet, sodass lediglich zwei Unterrichtsblöcke verplant werden. 

Je Doppeljahrgangsstufe gibt es ein „praktisches“ (Modul P) und ein „theoretisches“ (Modul T) Unterrichtsmodul. Das praktische Modul wird mit der Klasse im Computerraum durchgeführt, wobei dort die praktische Anwendung im Vordergrund steht.

Sobald der letzte Feinschliff der Materialien erfolgt ist, werden diese hier und in den Klassenkursen im Lernraum veröffentlich. Ebenfalls in Planung (und teils schon erstellt) sind Anleitungen und Lernvideos zu bestimmten digitalen Kompentenze (z.B. Wie wandle ich eine Foto/Datei in eine PDF um?)

Die jeweiligen Modul können bei Bedarf auch in anderen Klassenstufen benutzt werden bzw. als Hilfestellung gegeben werden. Die Materialen sind meist so konzepiert, dass sie allein oder mit Eltern durchgeführt werden können. Zu den Themen hat sich das Kollegium am 06.08. getroffen (und entsprechendes Material erarbeitet):

Klasse 5/6
Modul T: Erfahrungen mit dem Lernraum und Demonstration des Lernraums
Modul P: Erste eigene Schritte mit dem Lernraum und Übung „täglicher“ Schritte (z.B. Wie gebe ich meine Arbeitsprodukte ab?)

Klasse 7/8
Modul T: Wie schreibe eine E-Mail? Und Gespräche über Sicherheit von Passwörtern & persönlichen Daten, Quellenangaben und wo man als Schüler:in Hilfe bekommt.
Modul P: Auffrischung Lernraum Basics und erste Schritte für Videokonferenzen (z.B: Netiquette)

Klasse 9/10
Modul T: Selbstorganisation und Lernstrategien (Wie lerne ich autonom?)
Modul P: Wie präsentiere ich als Schüler:in Ergebnisse in einer Videokonferenz?

Oberstufe

In der Oberstufe wird es keine Module geben, da dort die Abiturvorbereitung im Fokus liegt. Dort wird die Interpretation aus Sicht der Schüler:innen besprochen und eventuelle Verweise zu Hilfe gegeben.

Ansprechpartner

 

 

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