In jedem Bezirk wird ein Bezirkselternausschuss gebildet. Der Bezirkselternausschuss dient der Wahrnehmung der Interessen der Eltern in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat. Dem Bezirkselternausschuss gehören die von den Gesamtelternvertretungen gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Schulen im Bezirk an.
Der Bezirkselternausschuss wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder
- eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden,
- zwölf Vertreterinnen oder Vertreter für den Bezirksschulbeirat,
- zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Landeselternausschuss und eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Landesschulbeirat. (nach SchulG § 110)